Begutachtungsprozess
Die eingegangenen Anträge werden nach der Prüfung auf Antragsberechtigung jeweils von drei bis vier Gutachtern evaluiert. Die Gutachter stammen z.T. aus dem Kreis des Vorstandes und werden je nach eingereichtem Thema und im Falle von Befangenheit um externe Gutachter ergänzt.
Schritt 1:
Schriftliche Begutachtung anhand von einheitlichen Kriterien, die jeder Gutachter für jeden Antrag durchführt.
Schritt 2:
Jeder Gutachter legt eine Rangfolge auf Förderwürdigkeit der eingegangenen Anträge fest.
Schritt 3:
Die Begutachtungsergebnisse und Rangfolgen werden in einem gemeinsamen Gespräch erörtert und festgelegt, welches Projekt/welcher Kandidat in welcher Höhe ausgezeichnet werden soll.
Wir wünschen Ihnen viel Glück mit Ihrer Bewerbung.