Über den nachfolgenden Link können Sie sich das Word-Dokument für das Deckblatt zum Antrag herunterladen:

Bewerbung für den Projektpreis

Leitfaden für die Bewerbung zum Projektpreis

Der Antrag für einen Projektpreis sollte ähnlich einem DFG-Antrag aufgebaut sein, jedoch zehn Seiten an Umfang nicht überschreiten.

1. Deckblatt mit allgemeinen Informationen und Zusammenfassung des Projektes
(siehe Dokument zum Download in der Spalte links)

2. Stand der Forschung
a. Eigene Vorarbeiten
b. Verzeichnis projektspezifischer eigener Publikationen

3. Ziele und Arbeitsprogramm
Inklusive eines Zeitschemas, das die einzelnen Arbeitsschritte veranschaulicht.

Bei Untersuchungen am Menschen oder am vom Menschen entnommenem Material ist zu bestätigen: dass bei der Planung und Durchführung die vom Weltärztebund (WMA – World Medical Association) im Juni 1964 verabschiedete Deklaration von Helsinki (Originaltitel: DECLARATION OF HELSINKI – Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects) in der jeweils gültigen Fassung beachtet wird. Außerdem sind die Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes (StZG), des Arzneimittelgesetzes (§§ 40 – 42 AMG) und des Medizinproduktgesetzes (§§ 17 – 19 MPG) in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten.

Wenn die Stellungnahme der örtlichen Ethikkommission erforderlich ist, muss eine Kopie der Genehmigung des Votums der Ethikkommission vor Beginn des Projektes an das Sekretariat der Bayerstiftung geschickt werden.

Anträge, in denen Forschungsarbeiten an humanen embryonalen Stammzellen durchgeführt werden sollen, können nur gefördert werden, wenn die nach § 6 Stammzellgesetz erforderliche Genehmigung vorliegt.

Bei geplanten Tierversuchen wird vorausgesetzt, dass die Vorschriften des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Die Forschungsarbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die behördliche Genehmigung vorliegt und eine Kopie an das Sekretariat der Bayerstiftung geschickt wurde.

Sind gentechnologische Experimente geplant, so sind die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik vom 20. Juni 1990 (BGBl. 1990 I, S. 1080) zu beachten. Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die nach diesem Gesetz und den dazu erlassenen Verordnungen erforderlichen Genehmigungen vorliegen und eine Kopie an das Sekretariat der Bayerstiftung geschickt wurde.

4. Beantragte Fördermittel
Tabellarische Aufteilung und Begründung der einzelnen Posten.

5. Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, zur Verfügung stehende Infrastruktur, bestehende wissenschaftliche Kooperationen

6. Anlagen

  • Aussagekräftiger Lebenslauf
  • Publikationsverzeichnis
  • Liste der bisher eingeworbenen Drittmittel
  • Stellungnahme des Vorgesetzten mit Zusage, dass das Projekt in der betreffenden Abteilung durchgeführt werden kann.